Schufa-Angelegenheiten
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mit dem Kürzel SCHUFA erfast alle Geschäftstätigkeiten der Bevölkerung in Deutschland. Sie verfügt über Datensätze von mehr als 60 Mio. Bürger. Bei über 90 % der gespeicherten Personen liegen ausschließlich Positivmerkmale vor, die zeigen, dass diejenige Person bonitätsmässig in Ordnung ist. Neben den Basisdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sind beispielsweise Girokonten, Kreditkarten, Handyverträge, Leasingverträge, Kredite und Versandhandelsgeschäfte auf Rechnungen vermerkt.
Negativvermerk: ca. 5 Mio. Menschen in Deutschland sind mit einem negativen Datensatz vermerkt.
Die Schufa darf grundsätzlich nur Informationen zu unbestrittenen Forderungen an Dritte übermitteln. Wenn Sie z.B. gegen Ihre Forderung Widerspruch einlegen, dann muss die Schufa Ihren negativen Eintrag sperren. Damit ist Ihr negativer Schufa-Eintrag bis zur endgültigen Klärung für Dritte unsichtbar.
Mit den Musterbriefen können Sie z.B. die Negativeinträge löschen lassen. Viel Glück!







